Für Selbstständige
PKV für Selbstständige: Worauf wirklich achten
Als Selbstständiger haben Sie freie Tarifwahl – und damit auch die volle Verantwortung, keine Lücke bei der Existenzabsicherung zu übersehen.
Kategorie: Für wen?
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender können Sie nach § 5 Abs. 5 SGB V unabhängig von einer Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln – anders als Angestellte müssen Sie keine Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese Freiheit ist gleichzeitig die größte Falle: Wer nur auf den Beitrag schaut, übersieht leicht den wichtigsten Baustein.
Krankentagegeld ist kein Extra, sondern der Kern
Angestellte erhalten bei Krankheit nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach übernimmt die Krankenkasse nach § 44 SGB V Krankengeld. Als Selbstständiger gibt es diese Auffangebenen nicht: Ohne Krankentagegeld-Baustein endet Ihr Einkommen faktisch ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, während laufende Kosten – Miete, Personal, private Ausgaben – unverändert weiterlaufen.
Karenzzeit: die zentrale Stellschraube
Die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld fließt. Je kürzer die Karenzzeit, desto höher der Beitrag – die Wahl hängt deshalb direkt von den eigenen finanziellen Rücklagen ab:
| Karenzzeit | Typischerweise geeignet für | Auswirkung auf den Beitrag |
|---|---|---|
| ab dem 15. Tag | Selbstständige ohne nennenswerte Rücklagen | Höherer Beitrag |
| ab dem 22. Tag | Rücklagen für rund drei Wochen vorhanden | Mittlerer Beitrag |
| ab dem 43. Tag | Rücklagen für rund sechs Wochen vorhanden | Niedrigerer Beitrag |
| ab dem 91. Tag | Kombination mit weiteren Rücklagen oder Auffanglösungen | Niedrigster Beitrag |
Rechenbeispiel: Wie viel Krankentagegeld brauche ich wirklich?
Als grobe Faustregel für den tatsächlichen Bedarf dienen die monatlichen Fixkosten, nicht der übliche Umsatz. Bei angenommenen monatlichen Fixkosten von 3.500 € – Miete für Praxis- oder Büroräume, laufende Betriebskosten, private Lebenshaltungskosten – ergibt sich ein täglicher Bedarf von rund 3.500 € ÷ 30 = 117 € Krankentagegeld pro Tag. Wer diese Rechnung nicht macht und stattdessen eine runde, aber zu niedrige Summe wählt, merkt die Lücke oft erst im Ernstfall.
Beitragsstabilität wichtiger als Einstiegspreis
Gerade weil Selbstständige den vollen Beitrag allein tragen, ist die Versuchung groß, den günstigsten Einstiegstarif zu wählen. In der Praxis zahlt sich das selten aus: Tarife mit besonders niedrigen Einstiegsbeiträgen kalkulieren oft knapper, was sich über die Vertragsjahre in überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen bemerkbar machen kann. Ein Blick auf die bisherige Beitragsentwicklung des Tarifs und die Substanz des Versicherers ist mindestens so wichtig wie der Preis im ersten Jahr.
Schwankendes Einkommen ändert den PKV-Beitrag nicht automatisch
Anders als der GKV-Beitrag ist der PKV-Beitrag nicht einkommensabhängig, sondern richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Das bedeutet: Auch in umsatzschwachen Monaten oder Jahren bleibt der Beitrag zunächst gleich. Wer als Selbstständiger stark schwankende Einnahmen hat, sollte das bei der Wahl der Beitragshöhe von Anfang an mit einkalkulieren, statt sich am besten Jahr zu orientieren.
Der Basistarif als Auffangnetz – aber kein Startpunkt
Nach § 152 VAG muss jeder PKV-Versicherer einen sogenannten Basistarif anbieten, dessen Leistungen dem GKV-Niveau entsprechen und dessen Beitrag gedeckelt ist. Er dient als Absicherung für den Fall, dass reguläre Beiträge finanziell nicht mehr tragbar sind – nicht aber als sinnvoller Einstiegstarif, da er in der Regel schlechter kalkuliert ist als reguläre Tarife mit vergleichbarer Leistung.
Mehr zu den grundsätzlichen Zugangswegen in die PKV: Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?
Der große Überblick: PKV oder GKV? Der ehrliche Vergleich
Vertiefung: Krankentagegeld erklärt
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 5 Abs. 5 SGB V (Selbstständige nicht versicherungspflichtig)
- § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) (6 Wochen Lohnfortzahlung für Angestellte)
- § 44 SGB V (Krankengeld)
- § 152 VAG (Basistarif)
Häufige Fragen
Ist Krankentagegeld für Selbstständige Pflicht?
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis unverzichtbar. Ohne Krankentagegeld haben Selbstständige ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit kein Einkommen mehr aus der Krankenversicherung.
Was passiert, wenn sich das Einkommen als Selbstständiger stark verändert?
Der PKV-Beitrag ist unabhängig vom Einkommen kalkuliert, ändert sich also nicht automatisch mit Umsatzschwankungen. Wichtig ist trotzdem, die Karenzzeit und Höhe des Krankentagegelds regelmäßig an die tatsächlichen laufenden Kosten anzupassen.
Wie wähle ich die richtige Karenzzeit beim Krankentagegeld?
Die Karenzzeit sollte zu den eigenen finanziellen Rücklagen passen: Wer drei bis sechs Wochen ohne Einkommen überbrücken kann, spart mit einer längeren Karenzzeit Beitrag. Wer keine Rücklagen hat, sollte trotz höheren Beitrags eine kurze Karenzzeit wählen.
Kann ich das Krankentagegeld später erhöhen, wenn mein Umsatz steigt?
In der Regel ja, meist gegen eine erneute Gesundheitsprüfung für den erhöhten Anteil. Deshalb lohnt sich eine realistische Ersteinschätzung der laufenden Fixkosten, statt bewusst niedrig zu kalkulieren.
Zählt Krankentagegeld als Betriebsausgabe?
Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Gestaltung ab und sollte mit dem Steuerberater geklärt werden. Pauschale Aussagen dazu wären hier unseriös.
Speziell für Mediziner: PKV für Ärzte und Zahnärzte. Die Begriffe Karenzzeit und Basistarif sind im PKV-Lexikon ausführlich erklärt.
Konkrete Zahlen statt Faustregeln: PKV-Kosten 2026: drei echte Rechenbeispiele zeigt den realen Gesamtbeitrag inklusive Krankentagegeld und Selbstbehalt für einen 30-jährigen Selbstständigen.
Nächster Schritt
Ist Ihr Krankentagegeld richtig kalkuliert?
In einem kurzen, kostenlosen Gespräch prüfe ich Ihre Existenzabsicherung gemeinsam mit Ihnen.
Kostenlose PKV-Beratung