Ratgeber
PKV-Wechsel, Rückkehr und Lebensphasen
Nicht jeder Wechsel in diesem Bereich meint den Einstieg in die PKV. Gemeint sind hier die Wechsel danach: der Versichererwechsel innerhalb der PKV, die Rückkehr in die GKV, und die Lebensphasen, in denen sich an der bestehenden Absicherung etwas ändert, ohne dass man selbst aktiv etwas wechseln wollte.
Ein günstigeres Angebot eines anderen Versicherers klingt zunächst verlockend, kostet aber in der Regel einen Teil der bereits aufgebauten Alterungsrückstellung – wann sich das trotzdem lohnt und wann nicht, erklärt der erste Artikel. Die Rückkehr von der PKV in die GKV ist dagegen an enge Voraussetzungen geknüpft, insbesondere an die bekannte 55-Jahre-Grenze, die in der Praxis öfter falsch verstanden als richtig angewendet wird.
Bei Jobwechsel oder Elternzeit läuft der PKV-Beitrag in aller Regel unverändert weiter, während der Arbeitgeberzuschuss wegfallen kann – ein Effekt, der viele überrascht, wenn er nicht vorher eingeplant wurde. Vorerkrankungen in der Akte bedeuten nicht automatisch eine Ablehnung, und selbst eine bereits erfolgte Ablehnung ist meistens nicht das Ende, wenn die nächsten Schritte anders angegangen werden als der erste Versuch. Und wer neu in die PKV wechselt, sollte die geltenden Wartezeiten kennen, bevor der erste Leistungsfall eintritt, nicht erst danach.
PKV-Anbieter wechseln: Sinnvoll oder nicht?
Ein günstigeres Angebot ist verlockend, kostet aber meist einen Teil der Alterungsrückstellung. Wann sich ein Wechsel trotzdem lohnen kann.
Zurück von der PKV in die GKV – geht das?
Die 55-Jahre-Grenze und die Vorversicherungszeit-Regel korrekt erklärt: Wann eine Rückkehr wirklich möglich ist.
PKV bei Jobwechsel oder Elternzeit
Der Beitrag läuft in der Elternzeit voll weiter, während der Arbeitgeberzuschuss meist wegfällt. Was wirklich zu beachten ist.
Vorerkrankungen in der PKV
Eine Diagnose in der Akte heißt nicht automatisch Ablehnung. Was die Gesundheitsprüfung wirklich prüft.
Antrag abgelehnt: Was jetzt?
Eine Ablehnung ist meistens nicht das Ende – vorausgesetzt, die nächsten Schritte werden anders gemacht als der erste.
Wartezeiten in der PKV
Allgemeine und besondere Wartezeit, Ausnahmen bei Unfall und Nachversicherung: Was in den ersten Monaten wirklich gilt.
Höchstaufnahmealter und Eintrittsalter in der PKV
Ein gesetzliches Höchstalter gibt es nicht – wohl aber tarifliche Grenzen, die über den Beitrag mitentscheiden.
Widerrufsrecht bei der PKV
14 Tage Bedenkzeit nach § 8 VVG – ab wann die Frist wirklich läuft und was bei fehlerhafter Belehrung passiert.
Freiwillig gesetzlich versichert
Die eigentliche Alternative zur PKV – mit einer ganz anderen Beitragslogik als bei Pflichtversicherten.
PKV kündigen: Fristen, Mindestlaufzeit und der 30. September
Die ordentliche Kündigung braucht drei Monate Vorlauf und meist den 30. September als spätesten Termin. Was sonst noch zu beachten ist.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Zwei Monate Zeit ab Änderungsmitteilung, Vertragsende zum Erhöhungstermin – so unterscheidet sich das Sonderkündigungsrecht von der normalen Kündigung.
Rechnung einreichen in der PKV
eA/eP-Codes, App-Scan statt Papierkram, und was bei einer Kürzung der Erstattung zu tun ist.
Kann die PKV wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen?
Ein verbreiteter Irrtum: Statt fristloser Kündigung greift bei Beitragsrückstand meist das Mahnverfahren und der Notlagentarif.
PKV bei Arbeitsunfall
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall zahlt vorrangig die Berufsgenossenschaft, nicht die private Krankenversicherung.
Der Basistarif in der PKV
Annahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung, aber Leistungen nur auf GKV-Niveau – die gesetzliche Auffanglösung im Detail.
Tarifwechselrecht nach § 204 VVG
Innerhalb desselben Versicherers wechseln, mit voller Mitnahme der Alterungsrückstellung und meist ohne neue Gesundheitsprüfung.